Das Wirtschaftsstrafrecht hat in jüngster Zeit immer mehr an praktischer Bedeutung gewonnen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem kein spektakulärer Fall, in den ein Prominenter verwickelt ist, durch die Medien geht. Aber auch im privaten Bereich hat das Wirtschaftsstrafrecht seine Relevanz.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein weites Feld, es umfasst:
- Steuerstrafrecht (vorsätzliche und leichtfertige Steuerhinterziehung, Steuergefährdung, etc.)
- Insolvenzstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung, Verletzung der Buchführungspflicht, etc.)
- Wettbewerbsstrafrecht (Kartellstrafrecht – Strafbares Verhalten bei Ausschreibungen, Wirtschaftskorruption, etc.)
- Kapitalmarktdelikte (Kapitalanlagebetrug, Straf- und Bußgeldtatbestände im BörsG und WpHG, des KWG und sonstiger Strafnormen des Bankrechts)
- Subventionsbetrug, allg. Betrug, Untreue, Wucher
- Urheberstrafrecht, Patent- und Gebrauchsmusterstrafrecht, Markenstrafrecht
- Daten- und Datennetz-Delikte (Straftaten im Rahmen der elektronischen Kommunikation, insbesondere im Internet, Straftaten im Zusammenhang mit der betrieblichen Datenverarbeitung)
- Bilanzstraftaten (Verletzung der Geheimhaltungspflicht, Falschangabedelikte, etc.)
- Kreditbetrug, Delikte gegen den unbaren Zahlungsverkehr (Fälschung und Missbrauch von Zahlungskarten, etc.)
- Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
- Delikte auf dem Gebiet des Arbeitslebens (Illegale Arbeitnehmerüberlassung, Illegale Beschäftigung von Ausländern, Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, Schwarzarbeit)
- Umweltstrafrecht (Verstöße gegen Vorschriften im Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Strahlenschutz, etc.)
- Verbraucherschutzstrafrecht (Arzneimittelstrafrecht, Lebensmittelstrafrecht)
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