- Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine »kostenlosen« Angebote von unseriösen »Unfallhelfern« (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
- Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung, zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie einzig und allein daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
- Suchen Sie zeitnah nach dem Unfall Ihren Rechtsanwalt /Ihre Rechtsanwältin auf und geben Sie die Abwicklung in professionelle Hände. So ersparen Sie sich Zeit, Aufwand und Ärger und können sicher sein, dass Ihnen tatsächlich alle Schäden ersetzt werden und Sie niemand um Ihr Recht bringt.
- Wenn die gegnerische Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Anwalt/Ihre Anwältin!
Rechtsanwältin Stefanie Sauer, LL.M. ist als Verkehrsanwältin Ihre Ansprechpartnerin in unserem Haus.
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