VergÜtung Kanzlei am Dom

Was beinhaltet ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch?

Das erste anwaltliche Beratungsgespräch beinhaltet für Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Problemstellungen mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mündlich zu erörtern. Dabei werden wir auf die einzelnen rechtlichen Gesichtspunkte eingehen und einen Lösungsweg entwickeln. Ggf. werden wir Ihnen weitere Maßnahmen empfehlen und die hierzu notwendigen Schritte und Kosten aufzeigen. Wenn weitere Maßnahmen erforderlich sind (z.B. Gerichts-verfahren, Schriftsätze, Vertragsentwürfe, Verhandlungen etc.) sind diese Leistungen von dem ersten anwaltlichen Beratungsgespräch nicht umfasst.

Welche weiteren Kosten können entstehen?

Neben der Erstberatung entstehen Kosten hauptsächlich für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Rechtsanwälte gegenüber Dritten (beispielsweise zur Abwehr einer unberechtigten Kündigung des Mietverhältnisses oder der Durchsetzung einer eigenen Forderung). Die Kosten richten sich hierbei nach dem Gegenstandswert. Sollte der anwaltlichen Tätigkeit ein Beratungsgespräch vorausgegangen sein, werden dessen Kosten auf die folgende Tätigkeit angerechnet.

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