Ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch:
schnell, einfach, unkompliziert, ohne Termin. Wartezeit nicht ausgeschlossen.
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Arbeitsrecht |
ab 50 € |
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Versicherungsrecht |
ab 50 € |
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Bußgeldverfahren |
ab 40 € |
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Sozialrecht |
ab 20 € |
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Erbrecht |
ab 80 € |
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Strafrecht |
ab 50 € |
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Familienrecht |
ab 70 € |
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Internetrecht |
ab 40 € |
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Insolvenzrecht |
ab 40 € |
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Wohnungseigentum |
ab 50 € |
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Handels- u. Wirtschaftsrecht |
ab 80 € |
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Mietrecht |
ab 50 € |
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Steuerrecht |
ab 60 € |
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Verkehrsrecht |
ab 40 € |
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Medizinrecht |
ab 40 € |
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Zivilrecht allgemein |
ab 40 € |
Diese Gebühren werden zu Ihren Gunsten bei einer weitergehenden Beauftragung angerechnet.
Hinweis:
Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)* beträgt die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers höchstens 190,- € netto (226,10 € inkl. Mehrwertsteuer).
Personen, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst tragen können, haben im außergerichtlichen Bereich die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Dazu muss beim für sie zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragt werden.
*Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Wortlaut können Sie in unseren Räumen einsehen oder beim Bundesministerium für Justiz abrufen unter www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rvg
