Vergütung Kanzlei am Dom

Ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch:

schnell, einfach, unkompliziert, ohne Termin. Wartezeit nicht ausgeschlossen.

Arbeitsrecht

ab 50 €

 

Versicherungsrecht

ab 50 €

Bußgeldverfahren

ab 40 €

 

Sozialrecht

ab 20 €

Erbrecht

ab 80 €

 

Strafrecht

ab 50 €

Familienrecht

ab 70 €

 

Internetrecht

ab 40 €

Insolvenzrecht

ab 40 €

 

Wohnungseigentum

ab 50 €

Handels- u. Wirtschaftsrecht

ab 80 €

 

Mietrecht

ab 50 €

Steuerrecht

ab 60 €

 

Verkehrsrecht

ab 40 €

Medizinrecht

ab 40 €

 

Zivilrecht allgemein

ab 40 €

Diese Gebühren werden zu Ihren Gunsten bei einer weitergehenden Beauftragung angerechnet.

Hinweis:

Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)* beträgt die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers höchstens 190,- € netto (226,10 € inkl. Mehrwertsteuer).

Personen, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst tragen können, haben im außergerichtlichen Bereich die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Dazu muss beim für sie zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragt werden.

*Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Wortlaut können Sie in unseren Räumen einsehen oder beim Bundesministerium für Justiz abrufen unter www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rvg

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