Rechtsberatung & -vertretung Strafrecht

Schalten Sie – egal, was Ihnen vorgeworfen wird – einen Strafverteidiger / eine Strafverteidigerin immer möglichst frühzeitig ein. Nur Ihr Verteidiger / Ihre Verteidigerin kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, in der zum Beispiel Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen. Ohne diese Informationen ist eine sachgerechte Verteidigung nicht möglich. Zudem können so schon früh die Weichen für den Verfahrensabschluss gestellt werden. Je früher wir tätig werden, desto eher lässt sich ein Verfahren ohne Hauptverhandlung, beispielsweise im Wege einer Einstellung, erledigen.

Sind Sie Opfer einer Straftat, so vertreten wir Sie im Strafprozess im Wege der Nebenklage. Auf diese Weise können Sie das Verfahren aktiv mitgestalten und ggf. Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld geltend machen. Dies kann Ihnen die Belastung mit einem zweiten zivilrechtlichen Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ersparen. Selbstverständlich stehen wir auch in Kontakt mit Opferschutzorganisationen, um eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten.

Schließlich können Sie gerne auf uns zukommen, wenn Sie in einer Strafsache als Zeuge in Frage kommen bzw. zur Hauptverhandlung geladen sind. In diesem Fall klären wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und stehen Ihnen auf Wunsch im Termin als Zeugenbeistand zur Seite.

Das Referat Strafrecht wird von Rechtsanwältin Stefanie Sauer, LL.M.betreut.

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