Sollten Sie – zu Recht oder zu Unrecht – Beschuldigter einer Straftat geworden sein, beachten Sie zunächst Folgendes:
Schweigen Sie!
Dies gilt, falls Sie verhaftet werden oder bei Ihnen eine Durchsuchung stattfindet, aber auch, wenn Sie auf andere Art mit den Ermittlungsbehörden, also Polizei oder Staatsanwaltschaft, in Berührung kommen.
Sie haben ein Recht zu schweigen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch!
Geben Sie niemals ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt /einer Rechtsanwältin irgendwelche Erklärungen zur Sache gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ab! Nennen Sie ausschließlich Ihre Personalien. So banal Ihnen die Angelegenheit auch erscheinen mag, eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich nicht oder nur sehr schwer wieder klarstellen und in der Aufregung und der Drucksituation einer Vernehmung kann es leicht passieren, dass man sich in Widersprüche verstrickt. Die Entscheidung, ob Sie sich zur Sache äußern oder nicht, muss anhand eines jeden Einzelfalles gemeinsam mit Ihrem Verteidiger / Ihrer Verteidigerin getroffen werden. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie darstellen.
In Notfällen sind wir 24-Stunden für Sie erreichbar:
