Haftbefehl - Durchsuchung - Vorladung als Beschuldigter- Anklage - Strafbefehl - Berufung - Revision usw.
Wann brauchen Sie einen Strafverteidiger?
Mit dem Strafrecht kann jeder jederzeit konfrontiert werden, sei es als Opfer, Täter oder Zeuge. Egal, in welcher Rolle Sie sich wiederfinden, Sie sollten fachkundigen Rat einholen.
Unsere Fachanwältin für Strafrecht, Rechtsanwältin Sauer, LL.M., berät und vertritt Sie bundesweit in folgenden Bereichen:
- Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Untreue, etc.)
- Gewaltdelikte (Nötigung, Körperverletzung, Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Sexualstraftaten, etc.)
- Betäubungsmittelstraftaten (Einfuhr, Erwerb, Besitz, Handeltreiben, Anbau, etc.)
- Verkehrsstraftaten (Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, etc., vgl. auch: Verkehrsrecht)
- Internetstraftaten (Phishing, Warenbetrug, illegales Herunterladen von Musik o.ä. (Urheberrechtsverstöße), etc.)
- Jugendstrafrecht (sämtliche Strafsachen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Jugendstrafrechts)
- Haftsachen (Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde, etc.)
- Strafvollstreckung (Bewährung, Bewährungsauflagen, Ersatzhaft, Strafvollzug, etc.)
- Präventivberatung (s. auch: Wirtschaftsstrafrecht)
Rechtsanwältin Sauer, LL.M., trägt während des gesamten Strafverfahrens dafür Sorge, dass Ihre gesetzlich verbrieften Rechte gewahrt bleiben.
