Rechtsberatung & -vertretung Sozialrecht

Die anwaltliche Tätigkeit im Sozialrecht beschränkt sich keineswegs nur auf die Überprüfung von Leistungen, die im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende (nach dem SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) stehen. Unter dieses Rechtsgebiet fallen auch alle Auseinandersetzungen mit den Träger der Sozialversicherung, der Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Rentenversicherung, außerdem die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Die Komplexität und der Umfang der Materie macht es für den nicht juristisch Vorgebildeten nahezu unmöglich, seine Ansprüche in gebührendem Maße geltend zu machen. Oft fehlt es bereits am Wissen, welcher Rechtsbehelf im konkreten Fall der angemessene ist. Die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts sollte daher, um erhebliche Nachteile zu vermeiden, bereits frühzeitig erwogen werden.

Die Kosten für eine Beratung ohne weitergehende Tätigkeit werden von den Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht übernommen. Fragen Sie vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an. Bedürftige erhalten in diesen Fällen aber in der Regel bei dem für sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, und können im Klagefall Prozesskostenhilfe beantragen, so dass die Kosten gedeckt werden.

Unsere Tätigkeit im Sozialrecht umfasst unter anderem folgende Bereiche:

  • Überprüfung von Arbeitsamts- und ARGE-Bescheiden (ALG I und ALG II)
  • Erstattungsansprüche und Rückforderungen staatlicher Leistungsträger gegen Leistungsempfänger wegen angeblich zu Unrecht erbrachter Leistungen
  • Überprüfung von Rentenbescheiden
  • Geltendmachung von Erwerbsminderungsrenten, Rente wegen Berufsunfähigkeit und teilweiser Erwerbsminderung
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Leistungen der Pflegeversicherung
  • Durchführung des Widerspruch- und Klageverfahrens in allen Bereichen des Sozialrechts.

Das Referat Sozialrecht wird von Rechtsanwalt Sebastian Hinze betreut.