Der Begriff Internetrecht (oder auch Recht der neuen Medien) umfasst eine Vielzahl verschiedener Themenschwerpunkte vor allem aus dem Bereich Marken- und Wettbewerbsrecht sowie des Datenschutzrechts, aber auch die Überprüfung und Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Abwehr von Abmahnungen.
Für einen Gewerbetreibenden im Internet, egal ob es den Verkauf auf Ebay oder über eine Homepage betrifft, ist der Internetauftritt gepflastert mit Fallstricken, die es findigen Abmahnern erlauben, auch wegen kleiner Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben eine Abmahnung auszusprechen und vermeintliche Wettbewerbsverstöße geltend zu machen. Dem so Abgemahnten werden in der Regel sehr kurze Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingeräumt, die ihn meist auch zur Übernahme von überhöhten Kosten verpflichtet. Ist eine solche Erklärung erst einmal unterschrieben, ist eine Abwehr auch unberechtigter Ansprüche sehr erschwert. Eine Beratung durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt sollte daher in jedem Fall kurzfristig eingeholt werden.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem auf folgenden Gebieten:
- Abwehr von unberechtigt ausgesprochenen Abmahnungen
- Geltendmachung markenrechtlicher Verletzungen von Mitbewerbern
- Überprüfung und Erstellung von individuell abgestimmten AGB
- Überprüfung von Ebayshops und Websites
- Überprüfung und Erstellen von Widerrufs- und Rückgabebelehrung
- Überprüfen und Erstellen des Impressums
- Markenanmeldungen inklusive Vorabrecherche
Weitere Informationen, Rechtsprechung etc. rund um das Internetrecht, beispielsweise zu den Themen Filesharing, eBay oder Datenschutz finden Sie hier.
Das Referat Internetrecht wird von Rechtsanwalt Sebastian Hinze betreut.
