Zusätzlich zu unserer Rechtsberatung bieten wir insbesondere für Unternehmen und Praxen den dauerhaften Einzug angemahnter Forderungen an. Im Gegensatz zu anderen Inkassounternehmen entstehen Ihnen bei uns keine Gebühren für eine Mitgliedschaft, kein Erfolgshonorar oder eine vertragliche Bindung.
Die Kosten sind kalkulierbar:
- Bei Verzug des Schuldners mit der Zahlung Ihrer Forderung ist er dazu verpflichtet, auch die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit zu tragen. Bei erfolgreicher Beitreibung der Forderung entstehen Ihnen daher keine Kosten.
- Sollte die Forderung z.B. aufgrund von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht realisierbar sein, treffen wir außergerichtlich mit Ihnen eine angemessene Vergütungsvereinbarung. Gerichtlich entstehen die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach der Höhe der geltend gemachten Forderung.
