Rechtsberatung & -vertretung Familienrecht

Die Betreuung familienrechtlicher Mandate erfordert eine besondere Rücksicht auf die familiären Bindungen der Parteien. Vor diesem Hintergrund legen wir großen Wert darauf, im Vorfeld einer Scheidung mit den Parteien Lösungen zu folgenden Fragen zu erarbeiten:

  • Welcher Kindes- und/ oder Ehegattenunterhalt muss gezahlt werden?
  • Lösung vermögensrechtlicher Fragen, wie z.B. das Gemeinschaftseigentum an einer Immobilie (Zugewinnausgleich)
  • Regelung sorge- und umgangsrechtlicher Fragen durch Elternvereinbarungen, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind
  • Durchführung des Versorgungsausgleichs (Rente)

Gelingt in diesen Punkten eine außergerichtliche Einigung durch einen Ehevertrag bzw. eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, ist die Durchführung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens mit einem Anwalt zu bewältigen. Es handelt sich dann um die so genannte „einvernehmliche Scheidung“. Die Hinzuziehung eines anderen Anwalts ist dagegen notwendig, wenn sich die Ehepartner bezüglich der oben genannten Punkte nicht einigen können – streitige Scheidung – oder im Rahmen des Verfahrens prozessuale Erklärungen abgeben möchten wie einen Unterhaltsverzicht, Rechtsmittelverzicht u.ä.

Da es unser ausdrückliches Ziel ist, den Mandanten ein möglichst konfliktfreies Verhältnis zueinander zu ermöglichen, bekennen wir uns zu den „Aachener Grundsätzen“, die Anwälte zu einem entsprechenden Verhalten verpflichten.

Wir stehen Ihnen jedoch nicht erst nach einer Trennung zur Verfügung. Wenn Sie wissen möchten, welche rechtlichen Bindungen Sie mit einer Heirat eingehen, was die Ehe für Folgen in vermögensrechtlicher und unterhaltsrechtlicher Hinsicht hat, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

 

Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht ist Rechtsanwältin Karolin Weber.