Rechtsberatung & -vertretung Erbrecht

Das Erbrecht ist einerseits das Recht eines jeden Einzelnen, Verfügungen in Hinblick auf den eigenen Todesfall zu treffen und gleichzeitig auch das Recht, Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu erben).

Andererseits bezeichnet der Begriff Erbrecht die gesetzlichen Regelungen, die die Erbfolge, die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung der Erben, sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen betreffen, etc.

So umfassend die gesetzlichen Regelungen auch sind, in manchen Fallgestaltungen passen sie nicht oder entsprechen nicht den Interessen der Beteiligten. Dann müssen, soweit zulässig, alternative Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.

In Deutschland werden in den nächsten Jahren 1 Billion Euro vererbt werden. Das Erbrecht gewinnt daher in der anwaltlichen Beratung immer mehr an Bedeutung. Wir beraten Sie bei der Planung Ihrer eigenen Vermögensnachfolge. Und wir vertreten Sie, wenn Sie Erbe geworden sind, auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen.

1 | 2 »