Beratung und Vertretung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Soziale Angelegenheiten (Urlaub, tägliche Arbeitszeit, betriebliche Lohngestaltung etc.)
- Personelle Angelegenheiten (Personalfragebogen Auswahlrichtlinien, Versetzung, Kündigung
- Wirtschaftliche Angelegenheiten (Personalabbau, Sozialplan, Interessenausgleich)
Dienstvertragsrecht
Neben dem Arbeitsrecht existieren weitere Verträge, die mit Arbeitsverträgen die Gemeinsamkeit haben, dass eine Dienstleistung geschuldet wird, die jedoch nicht den arbeitsvertraglichen Vorschriften unterliegt. Um solche Dienstverträge handelt es sich beispielsweise bei
- Arzt- und Krankenhausverträgen,
- Verträgen mit freien Mitarbeitern
- Direkt- und Fernunterrichtsverträge, wie
Ausbildungsvertrag zur Kosmetikerin, Podologin etc; Internatsverträge
Gerade bei Direktunterrichtsverträgen, mit denen gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr Ausbildungen angeboten werden, gelten völlig andere Bestimmungen als im Arbeitsrecht, beispielsweise bei der Vereinbarung von Kündigungsfristen oder dem Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung.
Ihre Ansprechpartnerin im Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht ist Rechtsanwältin Karolin Weber.
« 1 | 2
