Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und betreuen wir unsere Mandanten bundesweit und begleiten das Mandat im Prozessfall persönlich vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte.
Zu unserem Leistungsumfang im Individualarbeitsrecht gehören insbesondere:
- das Bewerbungscoaching und die Beratung zum Ausschreibungs- und Einstellungsreglement unter besonderer Beachtung der Antidiskriminierungsvorschriften
- der Entwurf individueller Vertragsgestaltungen ( z.B. Arbeitszeit-, Vergütungs- und Gratifikationsmodelle)
- taktische Verabredungen im Vorfeld einer Kündigung und der Umgang mit Regelungen des Sonderkündigungsschutzes
- die Begleitung im und die Nachbereitung des Kündigungsschutzverfahrens
- die Vertretung bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Abfindungsregelungen)
- die arbeitsrechtliche Beratung im Insolvenzverfahren
Im kollektiven Arbeitsrecht bieten wir insbesondere folgende Leistungen an:
- die Beratung im Zusammenhang mit den Informations- und Beteiligungsrechten der Betriebsräte
- die Vertretung im Mitbestimmungs- und Einigungsstellenverfahren
- die Begleitung betrieblicher Restrukturierungsverfahren
- die Vertretung im Interessenausgleich- und Sozialplanverfahren
- die Vertretung bei Einführung/Abschluss von Firmentarifverträgen
Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Peltzer
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